Podologische Praxis
                  Manuela & Michael De Lorenzo  

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  Was ist Podologie?  
   
 

Die Podologie entwickelte sich Anfang des neuen Jahrtausends aus der bis dahin bekannten medizinischen Fußpflege. Eine uneinheitliche Ausbildungsdauer von Wochenendkursen über drei Tage bis zur 2-jährigen Vollzeitausbildung und die damit verbundenen,teils gravierenden, qualitativen Schwankungen im Wissensstand der medizinischen Fußpfleger veranlasste die Politik ein einheitliches, klar abgegrenztes Berufsbild neu zu schaffen. Im Dezember 2001 trat das neue Podologengesetz (PodG) in Kraft.

Der Podologe absolviert heute also eine 3-jährige Berufsausbildung die mit einer staatlichen Prüfung in Theorie und Praxis endet und den medizinischen Assistenzberufen zuzuordnen ist.
Zu den Aufgabengebieten gehört, wie gehabt,das Kürzen der Nägel, neu dazugekommen sind ebenfalls wichtige Arbeiten am Fuß wie die Behandlung von verpilzten Nägeln, Entfernen von schmerzhaften Schwielen, Hühneraugen und sonstigen Verhornungen. Auch das Behandeln von eingewachsenen Fußnägeln mittels sanfter Spangentechniken nimmt an Bedeutung zu, ebenso die Prophylaxe am Fuß des Diabetikers und das rechtzeitige Erkennen von Folgeschäden und die entsprechende Beratung und Schulung der Patienten.

Der Podologe arbeitet bei diesen Tätigkeiten eng mit dem betreuenden Hausarzt zusammen. Bei insulinpflichtigen Diabetikern kann der Arzt unter Umständen die Fußpflege verordnen. In diesen Fällen würden die Kosten der Behandlung, nach Rücksprache mit der Krankenkasse, übernommen.
Voraussetzung dafür ist, dass der Podologe über geeignete Räumlichkeiten und die technische Ausstattung verfügt sowie die Kassenzulassung besitzt.

Ein weiteres Qualitätsmerkmal aus Sicht des Patienten ist, dass der Podologe der strengen Kontrollen der Gesundheitsämter ausgesetzt ist. Er benutzt für seine Arbeit keimfreie, sterilisierte und einzeln abgepackte Instrumente, so dass eine Ansteckung von einem Patienten zum Nächsten ausgeschlossen ist. Alle Mitarbeiter der Praxis unterliegen betriebsärztlichen Untersuchungen. Um die Zulassung der Praxis zu behalten sieht der Gesetzgeber außerdem vor jährlich Nachweise über besuchte Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu fordern.
Bei der Podologie wird also von den Behörden die Sicherheit des Patienten an allererster Stelle gesetzt – nutzen Sie diesen Vorteil für sich aus!

 
 
     
Podologische Praxis Manuela und Michael De Lorenzo | Lippstraße 21 | 45721 Haltern am See | Tel.: 0175/8443257