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Die
Podologie entwickelte sich Anfang des neuen Jahrtausends aus der
bis dahin bekannten medizinischen Fußpflege. Eine uneinheitliche
Ausbildungsdauer von Wochenendkursen über drei Tage bis zur
2-jährigen Vollzeitausbildung und die damit verbundenen,teils
gravierenden, qualitativen Schwankungen im Wissensstand der medizinischen
Fußpfleger veranlasste die Politik ein einheitliches, klar
abgegrenztes Berufsbild neu zu schaffen. Im Dezember 2001 trat das
neue Podologengesetz (PodG) in Kraft.
Der Podologe absolviert heute also eine 3-jährige Berufsausbildung
die mit einer staatlichen Prüfung in Theorie und Praxis endet
und den medizinischen Assistenzberufen zuzuordnen ist.
Zu den Aufgabengebieten gehört, wie gehabt,das Kürzen
der Nägel, neu dazugekommen sind ebenfalls wichtige Arbeiten
am Fuß wie die Behandlung von verpilzten Nägeln, Entfernen
von schmerzhaften Schwielen, Hühneraugen und sonstigen Verhornungen.
Auch das Behandeln von eingewachsenen Fußnägeln mittels
sanfter Spangentechniken nimmt an Bedeutung zu, ebenso die Prophylaxe
am Fuß des Diabetikers und das rechtzeitige Erkennen von Folgeschäden
und die entsprechende Beratung und Schulung der Patienten.
Der Podologe arbeitet bei diesen Tätigkeiten eng mit dem betreuenden
Hausarzt zusammen. Bei insulinpflichtigen Diabetikern kann der Arzt
unter Umständen die Fußpflege verordnen. In diesen Fällen
würden die Kosten der Behandlung, nach Rücksprache mit
der Krankenkasse, übernommen.
Voraussetzung dafür ist, dass der Podologe über geeignete
Räumlichkeiten und die technische Ausstattung verfügt
sowie die Kassenzulassung besitzt.
Ein weiteres Qualitätsmerkmal aus Sicht des Patienten ist,
dass der Podologe der strengen Kontrollen der Gesundheitsämter
ausgesetzt ist. Er benutzt für seine Arbeit keimfreie, sterilisierte
und einzeln abgepackte Instrumente, so dass eine Ansteckung von
einem Patienten zum Nächsten ausgeschlossen ist. Alle Mitarbeiter
der Praxis unterliegen betriebsärztlichen Untersuchungen. Um
die Zulassung der Praxis zu behalten sieht der Gesetzgeber außerdem
vor jährlich Nachweise über besuchte Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
zu fordern.
Bei der Podologie wird also von den Behörden die Sicherheit
des Patienten an allererster Stelle gesetzt – nutzen Sie diesen
Vorteil für sich aus!
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